Bei der Sanierung von Bauwerken sind die Notwendigkeiten der Reparatur- oder Austauscharbeiten zunächst grundlegend bautechnisch bedingt. Dabei gilt es die Originalsubstanz und - Struktur weitgehend zu erhalten. Der Erhalt des Bauwerks ist abzusichern, seine Stabilität wieder herzustellen und innerhalb dieses Prozesses zugleich mit Umsicht die architektonische oder gestalterische Eigenart des Bauwerks einzubeziehen.
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