Nach Ablauf der Liegezeit - was passiert mit dem Grabstein ?
Eine schwierige Frage, denn Grabsteine sollen vor allem eines repräsentieren:
die Ewigkeit.Der Grabstein wurde einem ganz bestimmten Menschen
zugeordnet , er ist somit nicht"vererbbar". Auf Friedhöfen ist die Ewigkeit aber eben nicht ewig, sondern überaus endlich. Es gibt feste Grabliegezeiten und auch die Eigenstandsicherheit der Grabsteine ist zu beachten.
In diesem Zeitraum von 15 bis 25 Jahren ist die Liegezeit und somit die Totenruhe befristet. Wird die Pacht nach Ablauf dieser Zeit nicht verlängert, muss
der Stein schließlich abgeräumt werden.
Wohin mit dem Gedenkstein, wenn sich keine Angehörigen findet ?
Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen hierfür zur Verfügung
Wir helfen Ihnen auch hier dabei.
Ihr Riedlinger Natursteinwerk Team
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